Mediatorin und Coach | |||||
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AnwaltsgebührenDie Kosten für meine anwaltliche Tätigkeit richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Anwaltsgebühren und der Gerichtskosten ergeben sich aus dem Gegenstands- oder Verfahrenswert. Unabhängig hiervon kann in einzelnen Fällen auch eine Vergütungs-vereinbarung über die Anwaltsgebühren geschlossen werden. Über die in ihrem Fall entstehenden Gebühren werde ich sie ausführlich im Beratungsgespräch informieren. Da aus finanziellen Gründen niemand auf anwaltliche Hilfe verzichten soll, besteht die Möglichkeit beim zuständigen Amtsgericht für die außergerichtliche Tätigkeit einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Unter „Formulare“ finden sie das entsprechende Antragsformular. |
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